Schalltechnische Abnahmen
Als Messstelle nach §29b BImSchG können und dürfen wir Anlagen, die nach dem BImSchG genehmigt werden müssen, schalltechnisch abnehmen.


Als Messstelle nach §29b BImSchG können und dürfen wir Anlagen, die nach dem BImSchG genehmigt werden müssen, schalltechnisch abnehmen.