Lärm durch Unternehmen
Lärm geht sowohl von großen Produktionsanlagen als auch von kleinen Handwerks- und gewerblichen Betrieben oder der Gastronomie aus.
Der Gesetzgeber hat Grenzwerte für die Lärmemission von gewerblichen und industriellen Betrieben festgelegt.
Zur Lärmemission gehören nicht nur Geräusche, die durch den Betrieb von Anlagen entstehen, sondern auch der Verkehrslärm auf dem Betriebsgelände, der beispielsweise durch Verladearbeiten, Rangieren und Parken der Mitarbeiter-Pkw entsteht.
Zulässige Werte für Lärm
Man unterscheidet Grenzwerte (Verkehrsgeräusche) und Immissionsrichtwerte (Gewerbe, Sport, Freizeit).
Die rechtlichen Vorschriften sind unter anderem im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und in der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm) festgehalten.
Die Auflagen variieren je nach der Entfernung zu betroffenen Gebieten, z.B. Wohnbebauung, und der Tageszeit.
Das BImSchG unterscheidet zwischen genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen.
Alle genehmigungsbedürftigen Anlagen sind in der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes aufgeführt.
Rechtskonforme Schallminderungskonzepte
Als Experten für Lärmschutz stehen wir unseren Auftraggebern sowohl mit umfassender Kenntnis der aktuellen Rechtsvorschriften als auch mit technischer Fachkenntnis zur Seite.
Ein paar Beispiele dafür, was wir Ihrem Unternehmen anbieten können:
Nach Bedarf detaillierte Prognosen nach TA Lärm unter Berücksichtigung der betriebsspezifischen Randbedingungen
Geräuschmessungen und Beurteilung nach TA Lärm
Betriebsanalysen mit Kennzeichnung der Geräuschquellen vor Ort
Dokumentation aller Geräuschquellen in tabellarischer und auf Wunsch in fotografischer Form, gegebenenfalls um betriebsinterne Daten ergänzt
Auslegung von Schalldämpfern in Zusammenarbeit mit den ausführenden Firmen
Erarbeitung von Schallminderungskonzepten mit Optimierung der Maßnahmen hinsichtlich Kosten und Effizienz
Komplettlösungen zur Durchführung von Schallminderungskonzepten inklusive Ausschreibung, Bauüberwachung und Abnahme
Entscheidungshilfe zur Standortwahl geplanter Neuanlagen
Vertretung des Betriebes in fachspezifischen Fragen bei Behörden