Professioneller Lärm
Baulärm ist der Lärm, der durch Baufirmen im Freien oder in Wohnungen verursacht wird. Heimwerkertätigkeiten fallen nicht in diese Kategorie.
Die Beurteilung von Baulärm ist in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen (AVV Baulärm) geregelt.
Um Konflikte schon im Vorfeld zu identifizieren und zu verhindern, ist eine Prognose der zu erwartenden Geräuschimmissionen an der Wohnbebauung hilfreich.
Falls erforderlich, besprechen wir anschließend organisatorische oder schallschützende Maßnahmen zur Geräuschminderung mit dem Auftraggeber.