Lärmender Sport
Die Lärmimmission von Sportanlagen kann je nach Art des Sports, der Größe der Anlage, der Zahl der Aktiven und der Zuschauer und der technischen Ausstattung sehr unterschiedlich ausfallen.
Besonders laut sind in der Regel Motorsportanlagen und große Fußballstadien. Berechnet wird die Emission von Sportstätten durch den Schallleistungspegel.
Der Gesetzgeber hat den Schutz vor Sportlärm in der Sportanlagenlärmschutzverordnung vorgesehen.
Laute Freizeit
Der Umgang mit anderem Freizeitlärm ist in Deutschland gesetzlich geregelt.
Freizeitparks, Schwimmbäder, Feste, Feuerwerke und Konzerte können für die Anlieger eine erhebliche Beeinträchtigung darstellen, weil sie oft am Wochenende stattfinden.
Wir planen und beurteilen Sport- und Freizeitanlagen nach den jeweils geltenden rechtlichen Regelungen.